A B S C H N I T T E

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beyond Communications / Ingenieurbüro Dr.-Ing. R. Schoenen

1. Geltung der Bedingungen

A: Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

B: Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn BC sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Abschluss

A: Auskünfte über Preise und Lieferungsmöglichkeiten sind unverbindlich. Mündliche, telefonische und durch Mitarbeiter getroffene Absprachen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch BC schriftlich bestätigt worden sind.

B: Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten pp. berechtigen die BC, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

4. Versand und Lieferung

A: Bei Kleinlieferungen, bei Bestellungen unter 50 Euro werden neben Verpackungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von 10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Ermessen der BC und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer Sachversicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Wird der Versand ohne Verschulden von BC verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens der BC dem Versand gleich.

B: Die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache geht mit der Versendung auf den Kunden über.

5. Preise und Zahlungen

A: Die von BC genannten Preise verstehen sich als Festpreise ohne die Möglichkeit eines Skontoabzuges.

B: Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem BC über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.

C: Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus einem Vertragsverhältnis in Rückstand, steht BC ein Zurückbehaltungsrecht auch hinsichtlich anderer Lieferverpflichtungen zu, mit der Maßgabe, dass Ware nur noch Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden auszuliefern ist. Darüber hinaus ist BC berechtigt, bei noch nicht ausgelieferten Bestellungen oder erledigten Aufträgen die Liefertermine vorzuverlegen und die Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

A: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung Eigentum der BC. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der BC in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsrückständen, gemäß Ziffer 5, ist der Kunde auf Verlangen der BC verpflichtet, bereits gelieferte Ware auf seine Kosten zurückzusenden, ohne dass dies eine Aufhebung des der Lieferung zugrundeliegenden Vertrages zur Folge hätte. BC verbleibt das Recht, Vertragserfüllung zu fordern.

B: Werden unter Vorbehaltseigentum der BC stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der Kunde verpflichtet, BC hiervon binnen 48 Stunden per Fax zu verständigen.

C: Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf BC übergeht: Der Kunde tritt BC bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, unbeschadet der Befugnis von BC, die Forderungen selbst einzuziehen. BC kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die nicht im Eigentum von BC stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen BC und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

D: Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für BC als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von BC gehörenden Waren, verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirkt BC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden die Waren der BC mit anderen Waren zu einer einheitlichen Sache vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der BC anteilsmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das zur Vorbehaltsware Ausgeführte.

E: Dem Kunden ist jede Verfügung über die an die BC abgetretenen Forderungen untersagt. Ein Verkauf im Wege des echten Factoring ist ihm nur unter der Bedingung gestattet, dass der Factor verpflichtet wird, den Kaufpreis für die Forderung unmittelbar an die BC bis zur Höhe des Rechnungsbetrages aus der zugrundeliegenden Warenlieferung der BC abzuliefern.

F: Die BC verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

A: Die BC leistet beim Kauf neuwertiger Sachen Gewähr für Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes während einer Frist von einem Jahr seit der Versendung oder Übergabe. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, der BC mitzuteilen. Beim Kauf von gebrauchten Sachen oder Vorführgeräten sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen; stattdessen wird dem Kunden das Recht eingeräumt, innerhalb von zwei Wochen seit Versendung der Sache durch BC vom Vertrage zurückzutreten. Geht die Kaufsache nicht binnen weiterer zwei Wochen bei BC ein, behält diese den Anspruch auf den Kaufpreis.

B: Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf Nachbesserung oder Nachlieferung unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung und Minderung. Nur wenn der Mangel nicht beseitigt oder ein mangelfreier Gegenstand nicht geliefert werden kann (Nachlieferung) ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Die beim Kauf beginnende Gewährleistungsfrist beginnt durch Nachbesserung oder Nachlieferung nicht neu zu laufen.

C: Gewährleistungsansprüche für Software sind an den Hersteller der Software zu richten. Gewährleistungsansprüche für Software von BC beschränken sich auf Nachbesserung oder Nachlieferung unter Ausschluss des Rechts auf Wandlung und Minderung.

D: Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die Vorschriften über Behandlung des gelieferten Gerätes (Betriebsanleitung) nicht befolgt oder am Gerät Änderungen vorgenommen werden, die außerhalb der vom Hersteller festgelegten Grenzen und Einstellwerte liegen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist natürliche Abnutzung und Verschleiß, es sei denn, es läge nachweislich ein Herstellungs- oder Materialfehler vor.

E: Über die in diesen Bedingungen eingeräumten Ansprüche hinaus sind weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber BC wegen Gewährleistungsmängeln, insbesondere Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und andere mittelbare Schäden ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt auch insoweit, als die dort genannten Ansprüche in Verbindung mit der Verletzung von Nebenpflichten aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet werden.

F: Die Kosten einer Fehlerüberprüfung fallen dem Kunden zur Last, wenn BC nachweist, dass der von dem Kunden gerügte Mangel nicht vorgelegen hat.

8. Rücksendungen

A: Bei Auftreten von Mängeln hat der Käufer das defekte Teil an BC unter Nennung der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zuzusenden, und zwar in der Originalverpackung. Der Kunde hat bei der Einsendung zu reparierender Hart- oder Software für die Sicherung gespeicherter Daten durch entsprechende Kopien selbst Sorge zu tragen. BC übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände.

B: Die Gefahr des Verlustes sowie der Beschädigung der Ware bei der Rücksendung trägt der Kunde, wie bei der Versendung der Ware selbst.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Aachen. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Aachen, bzw. das Landgericht Aachen, entsprechend den in der ZPO enthaltenen Zuständigkeitsregeln, vereinbart.

10. Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungen zwischen BC und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11. Werbung

Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung von BC, per Fax, Mail oder per Post, ohne vorherige Aufforderung, übermittelt zu bekommen.

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